Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 11. August 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Widerrufsverfahren betreffend Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. Mai 2011 gegen A.________ eingestellt wurde, unter Auferlegung der diesbezüglichen Verfahrenskosten von CHF 300.00 an den Kanton; 2. die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung bestimmt wurde II.