625 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Eingabe vom 29. Dezember 2020 mit, weder ein Nichteintreten auf die Berufung zu beantragen noch die Anschlussberufung zu erklären (pag. 631 f.). 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Blick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden von Amtes wegen ein Leumundsbericht samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (datierend vom