2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Fürsprecher B.________ mit Eingabe vom 20. August 2020 namens und im Auftrag des Beschuldigten innert Frist die Berufung an (pag. 585). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde den Parteien mit Verfügung vom 18. November 2020 zugestellt (pag. 590 ff.). Die schriftliche Berufungserklärung datiert vom 14. Dezember 2020 und ging am 16. Dezember 2020 frist- und formgerecht bei den Strafkammern des Obergerichts des Kantons Bern ein (pag. 625 f.).