, E.________ und andernorts durch Erwerb bzw. Erlangen von 16'000 nicht zum Eigenkonsum bestimmten Thaipillen (288 Gramm reines Methamphet- amin-Hydrochlorid, Reinheitsgrad 20%) von unbekannten Lieferanten sowie durch Abgabe bzw. Veräusserung derselben an F.________ schuldig erklärt. In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 39 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Polizeihaft im Umfang von 2 Tagen, sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt 32'133.75 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) verurteilt (pag. 579, Ziff.