2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt. 3. zu einer Busse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 4. zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 9'615.70. 5. zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3'000.00. II.