13. Busse für den Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS), Version gültig per 1. Januar 2021, sehen für den Konsum von harten Drogen wie Kokain im Normalfall eine Busse ab CHF 200.00 vor. Dies erscheint der Kammer für den vorliegenden Fall angemessen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt.