106 Abs. 2 StGB). 12.6 Fazit Der Beschuldigte wird demnach für den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 120.00 verurteilt. Davon werden 4/5 (ausmachend 40 Tagessätze) bedingt ausgesprochen, bei einer Probezeit von 35 4 Jahren. 1/5 der Geldstrafe, ausmachend CHF 1'200.00, wird als Verbindungsbusse ausgesprochen und ist zu vollziehen.