Steuererklärung 2019, pag. 314 ff.; Bestätigung Mietzins vom 20. August 2020, pag. 325; Versicherungspolice 2021, pag. 326 f.) gestützt. Für die Berechnung des Tagessatzes geht die Kammer deshalb von einem monatlichen Nettoeinkommen von CHF 5'000.00 aus. Die vom Beschuldigten angegebenen Schulden (pag. 312) werden praxisgemäss für die Berechnung der Tagessatzhöhe nicht berücksichtigt.