wertet die Kammer die Täterkomponenten bis auf die Vorstrafen aus den Jahren 2015 und 2017 als neutral. Für diese wird eine Erhöhung der Strafe um 5 Strafeinheiten auf 50 Strafeinheiten als angemessen erachtet. 12.4 Tagessatzhöhe Im oberinstanzlichen Verfahren wurden die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten neu erhoben. Nach eigenen Angaben hat der Beschuldigte derzeit ein Netto-Einkommen (inkl. Anteil 13. Monatslohn) von CHF 5'000.00 (pag. 311). Diese Angabe wird von den vom Beschuldigten eingereichten Unterlagen (Lohnausweis 2019, pag. 313; Steuererklärung 2019, pag.