34 schuldigte hat seine Sorgfaltspflicht verletzt, sicherzustellen, dass sich vor dem Bewegen des Teleskopstaplers keine Personen mehr in dessen Gefahrenbereich befinden. Wie bereits die Vorinstanz geht auch die Kammer von einem leichten Verschulden aus, für welches eine Strafe von 45 Strafeinheiten angemessen erscheint. 12.3 Täterkomponenten Wie die Vorinstanz (E. IV.4.2. S. 40 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 285) wertet die Kammer die Täterkomponenten bis auf die Vorstrafen aus den Jahren 2015 und 2017 als neutral.