– was offengelassen wurde – nach dem Leeren des Sacks jeweils auf der Plattform verblieb und der Beschuldigte über ihn hinwegschwenkte, ändert sich an der Beurteilung nichts: Auch dies hätte der Beschuldigte als Sorgfaltspflichtbelasteter verhindern müssen. Diesfalls hätte sich D.________ sel. definitiv im Gefahrenbereich des Teleskopstaplers befunden und der Beschuldigte hätte letzteren überhaupt nicht bewegen dürfen. 8.5.5 Erfolgsrelevanz: Vermeidbarkeit Damit der Eintritt des Erfolgs dem pflichtwidrigen Verhalten des Täters zugerechnet werden kann, genügt seine Vorhersehbarkeit nicht.