Auf den vorliegenden Fall übertragen bedeutet das zunächst, dass der Beschuldigte daraus, dass D.________ sel. sich mit dem ausgeführten Arbeitsablauf einverstanden erklärte, nichts zu seinen Gunsten ableiten kann. Unerheblich ist auch, ob D.________ sel. ein erfahrener Mineur war und ob er sich der Gefahr bewusst war oder nicht. Die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen beim Betrieb des Teleskopstaplers lag zu jeder Zeit alleine beim Beschuldigten. Dass D.________