Im Urteil 6B_646/2009 vom 6. Januar 2010 E. 5.4.4 etwa verneinte das Bundesgericht eine die Zurechenbarkeit unterbrechende eigenverantwortliche Selbstgefährdung eines Maurers, welcher – als Hilfsperson eines Kranführers agierend – sich unter eine von diesem angehobene, tonnenschwere Betonplatte begab, welche in der Folge zerbrach und ihn unter sich begrub. Der beschuldigte Kranführer argumentierte, er habe nicht fahrlässig gehandelt, da er davon habe ausgehen können, dass der Maurer seinerseits seiner Sorgfaltspflicht nachkommen und sich nicht unter die Betonplatte begeben würde, und dass der Maurer, indem er sich un-