28 Weshalb sich die Personen dort aufhalten oder dorthin bewegen, ist dabei unerheblich. Im Urteil 6B_646/2009 vom 6. Januar 2010 E. 5.4.4 etwa verneinte das Bundesgericht eine die Zurechenbarkeit unterbrechende eigenverantwortliche Selbstgefährdung eines Maurers, welcher – als Hilfsperson eines Kranführers agierend – sich unter eine von diesem angehobene, tonnenschwere Betonplatte begab, welche in der Folge zerbrach und ihn unter sich begrub.