Als erfahrenem Mineur sei D.________ sel. die Gefahr, welche vom Arbeitsvorgang ausgegangen sei, absolut bewusst gewesen. Nachdem der Beschuldigte mit D.________ sel. bereits 17 Säcke entsprechend der gemeinsamen Absprache und ‹Trockenübung› entleert und jeweils gesehen habe, dass D.________ sel. nach jedem Sack wieder auf die Plattform heraufgestiegen sei, habe er unter keinem Umstand damit rechnen müssen, dass sich D.________ sel. plötzlich nicht mehr an die Abmachung halten würde. Dies umso mehr, als es für D.________ sel. schlichtweg keinen Grund gegeben habe, das Zeichen auszulösen, wenn er eben – wider die Absprache – die Plattform nicht verliess.