Gerade weil es sich aber um gefährliche Tätigkeiten handelt, werden für deren Ausübung explizite Verhaltensregeln aufgestellt, welche der Minimierung der mit der Ausübung einhergehenden Risiken dienen. Die Regeln sind Ausdruck des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren, was nach der gesellschaftlichen Vorstellung zur Vermeidung von Gefährdungen gefordert werden kann. Im Falle des Betriebs des hier zur Diskussion stehenden Teleskopstaplers besagt eine dieser Regeln, der Fahrzeugführer habe sicherzustellen, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich des Fahrzeugs aufhielten.