24 Wie die Verteidigung des Beschuldigten erstinstanzlich richtigerweise feststellte, gibt es in der Bedienungs- und Wartungsanleitung des Teleskopstaplers (pag. 23 ff.) nirgends eine Definition, wie dieses sich Vergewissern auszusehen hat. Dies macht Sinn, da jede Arbeitssituation andere Massnahmen erfordert, um sicherstellen zu können, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich der Maschine befinden. Es kann nach Ansicht der Verteidigung (zuletzt in S. 6 der Berufungsbegründung; pag. 344) und der Vorinstanz (E. III.1.4. S. 33 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung;