23 Wo besondere Normen ein bestimmtes Verhalten gebieten, bestimmt sich das Mass der zu beachtenden Sorgfalt in erster Linie nach diesen Vorschriften (BGE 135 IV 56 E. 2.1 S. 64 mit Hinweisen). Dies gilt insbesondere, wenn diese Vorschriften der Unfallverhütung und der Sicherheit dienen (Urteil des Bundesgerichts 6B_164/2016 vom 14. März 2017 E. 2.1). Fehlen