Natürlicher Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Erfolg Das in der Berufungsbegründung insofern unbestrittene Beweisverfahren der Vorinstanz hat ergeben, dass der Beschuldigte beim Schwenken des Teleskoparms D.________ sel. rechts am Kopf traf, wobei sich D.________ sel. schwere (Kopf- )Verletzungen zuzog, welche unmittelbar zu seinem Tod führten. Hätte der Beschuldigte D.________ sel. nicht mit dem Teleskoparm getroffen, hätte sich D.________ sel. die schweren Verletzungen nicht zugezogen und wäre nicht an diesen gestorben.