22 Der Beschuldigte habe die im konkreten Fall von ihm zu erwartende Sorgfalt walten lassen, womit ihm kein fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden könne (S. 4 ff. der Berufungsbegründung; pag. 342 ff.). 8.4 Rechtliche Grundlagen Hinsichtlich der theoretischen Ausführungen zu Art. 117 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (E. III.1. S. 30 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 275 ff.). Gemäss Art.