21 8.2 Ergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz kommt in ihrem Urteil zum Ergebnis, der Beschuldigte habe als Fahrer des Teleskopstaplers pflichtwidrig gegen die ihm bekannte Sorgfaltspflicht, wonach er sich vor der Manipulation oder Bewegung der Maschine zu vergewissern habe, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich der Maschine befinden, verstossen. Der eingetretene Tod von D.________ sel. sei für ihn vorhersehbar und vermeidbar gewesen (E. III.1.4., III.1.4.1.a. und III.1.4.1.b S. 34 und 36 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung;