Insbesondere habe er sich wegen der verdeckten Sicht auf den Betonmischer vor dem Senken und Schwenken des Teleskoparms nicht ausreichend vergewissert, dass sich niemand mehr auf der Plattform befand. Er hätte bei Einhaltung der gemäss Bedienungsanleitung vorgesehenen Sicherheitsbestimmungen vermeiden können, dass D.________ sel. vom Teleskoparm erfasst, eingeklemmt und tödlich verletzt wurde, indem er z.B. gewartet hätte, bis dieser wieder von der Plattform herunter gestiegen wäre und sich in seinem Sichtbereich befunden hätte (pag. 183).