8. Ziff. 1 des Strafbefehls (Vorwurf der fahrlässigen Tötung) 8.1 Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl vorgeworfen, mit der von ihm gewählten Handlungsweise pflichtwidrig die Sorgfaltspflicht als Fahrer des Teleskopstaplers, welche gemäss Bedienungsanleitung zu beachten gewesen wäre, nämlich sicherzustellen, dass sich während des Betriebs keine Personen im Aktionsbereich befänden, missachtet zu haben.