Bestätigt wurde der Kokainkonsum vom 29. Juni 2019 ebenfalls durch die Auswertung einer Urinprobe des Beschuldigten. Aus dem forensisch-toxikologischen Abschlussbericht des IRM vom 20. Januar 2020 geht hervor, dass der am Morgen des Unfalls entnommene Urin des Beschuldigten positiv auf Kokain getestet wurde. Es wurde darüber hinaus ein längere Zeit zurückliegender Konsum von Kokain bestätigt (pag. 100 f.). Der Kokainkonsum wird auch in der Berufungsbegründung explizit nicht bestritten (S. 15 der Berufungsbegründung; pag. 353).