274), hat der Beschuldigte anlässlich seiner Einvernahmen sowohl bei der Staatsanwaltschaft am 12. Februar 2020 (pag. 68 Z. 218) wie auch in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 10. September 2020 (pag. 214 Z. 43) bestätigt, am Samstag vor dem Unfall, d.h. am 29. Juni 2019, Kokain konsumiert zu haben. Dies zum zweiten Mal; der erste Konsum sei 2018 am Greenfield Festival gewesen (pag. 68 Z. 222). Bestätigt wurde der Kokainkonsum vom 29. Juni 2019 ebenfalls durch die Auswertung einer Urinprobe des Beschuldigten.