20 7. Ziff. 2 des Strafbefehls (Vorwurf der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz) 7.1 Vorwurf gemäss Strafbefehl Im Strafbefehl wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 29. Juni 2019 in E.________(Ort) Kokain konsumiert zu haben (pag. 182 f.). 7.2 Unbestrittener Sachverhalt / Beweisergebnis Wie die Vorinstanz in ihrer Beweiswürdigung zutreffend festhält (E. II.2.2. S. 29 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 274), hat der Beschuldigte anlässlich seiner Einvernahmen sowohl bei der Staatsanwaltschaft am 12. Februar 2020 (pag.