den sechsten Sack des dritten Füllvorgangs entleert und aus dem Mischer gezogen hatte, schwenkte der Beschuldigte den Teleskoparm mit dem angehängten, leeren Sack wieder über die Plattform, wodurch er sich die Sicht auf diese und den sich auf dieser befindlichen D.________ sel. verdeckte. Obwohl er keine Sicht auf die Plattform hatte und sich auch sonst auf keine Weise vergewissert hatte, dass sich D.________ sel. nicht mehr im Gefahrenbereich befand, schwenkte er in der Folge den Teleskoparm nach unten links in den Gefahrenbereich ab, um sich von F.________ einen neuen Sack anhängen zu lassen.