Nach dem Entleeren des Sacks zog D.________ sel. den Sack aus dem Einfülltrichter des Betonmischers. Der Beschuldigte schwenkte daraufhin den Teleskoparm mit dem leeren, angehängten Sack über die Plattform des Betonmischers hinweg zurück, um einen neuen Sack anhängen zu lassen. Als D.________ sel. den sechsten Sack des dritten Füllvorgangs entleert und aus dem Mischer gezogen hatte, schwenkte der Beschuldigte den Teleskoparm mit dem angehängten, leeren Sack wieder über die Plattform, wodurch er sich die Sicht auf diese und den sich auf dieser befindlichen D.________ sel. verdeckte.