mit dem Teleskopstaplerarm rechts am Kopf und fügte ihm die tödlichen Verletzungen zu. Die übrigen Umstände können im Ergebnis offenbleiben, da sie für die Beurteilung des Falls nicht relevant sind. 6.10 Beweisergebnis / erstellter Sachverhalt Die Kammer erachtet folgenden Sachverhalt als erstellt: Der Beschuldigte, welcher seit dem .________ bei der H.________ AG als Tunnelbauer angestellt war, war in der Nacht vom 1. auf den 2. Juli 2019 auf einer Baustelle im G.________ (Lokalität), C.________(Ort), als Fahrer eines Teleskopstaplers im Einsatz, um zusammen mit D.____