18 ten Sack eines Füllvorgangs (à sechs Säcken) habe D.________ sel. die Plattform verlassen, bevor der Beschuldigte den Teleskoparm abgesenkt habe (pag. 88 Z. 103 f., 107, 111, 114 f., 122, 126, 129, 140; pag. 91 Z. 250 f.). Es kann im Ergebnis offenbleiben, ob D.________ sel. bei den vorangegangenen 17 Leerungen jeweils nach dem Leeren jedes Sacks herunterkam oder nicht. Aus Sicht der Kammer spricht aber einiges dafür, dass D.________ sel. jeweils auf der Plattform verblieb und der Beschuldigte über ihn hinwegschwenkte: