Zum Arbeitsablauf gab er anlässlich seiner Einvernahme vom 14. August 2019 in Übereinstimmung mit den Aussagen von I.________ an, er habe die Säcke an den Teleskopstapler gehängt, woraufhin der Beschuldigte den Sack über den Betonmischer geschwenkt habe. D.________ sel. habe dort die Säcke geöffnet und noch ein Produkt in den Betonmischer gefüllt. Am Schluss, nach sechs Säcken, sei D.________ sel. dann vom Betonmischer heruntergekommen und habe die Pumpe kontrolliert. Zwischen den sechs Säcken sei D.________ sel. jeweils auf der Plattform geblieben und habe auf den nächsten Sack gewartet. Der Teleskopstapler habe über ihn hinwegschwenken können. Erst nach dem letz-