Seite geschoben, sondern ihm nur einen kleinen «Zwick» gegeben, woraufhin der Sack aber gleich wieder in seine Ursprungsposition zurückgeschwenkt sei (pag. 73 Z. 117, 145 f.; pag. 77 Z. 315 f.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte der Zeuge I.________ aus, sie hätten immer so gearbeitet, dass der leere Sack beiseitegeschoben worden sei, damit man die Person auf der Plattform gesehen habe. Danach hätte D.________ sel. herunterkommen sollen (pag. 209 Z.1 ff.). Auf Nachfrage, ob D.________ sel. bei den vorangehenden 17 Leerungen jeweils von der Plattform heruntergekommen sei, sagte I.________, er wisse das nicht, er sei weiter vorne beim Spritzen gewesen.