47 Z. 414). Der Beschuldigte bestreitet nicht, sich auf keine andere Weise als mit der von ihm vorgebrachten Abmachung bzw. dem von ihm vorgebrachten Zeichen vergewissert zu haben, dass sich D.________ sel. nicht mehr auf der Plattform befand (pag. 65 Z. 126 ff.). c) Zur Frage, ob D.________ sel. jeweils nach dem Leeren der Säcke – und insbesondere nach dem Leeren des sechsten Sacks des dritten Füllvorgangs – von der Plattform herunterkam, bevor der Beschuldigte den Teleskoparm über die Plattform hinweg abschwenkte: Es ist bereits erstellt, dass D.________ sel.