noch der Zeuge F.________ konnten Angaben zu einer allfälligen Abmachung zwischen dem Beschuldigten und D.________ sel. machen. I.________ verneinte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung auf konkrete Frage hin sogar, dass es überhaupt eine Abmachung gegeben habe. Sie seien ein eingespieltes Team gewesen und jeder habe gewusst, was zu tun war (pag. 210 Z. 1 f.). Auch die vom Beschuldigten beschriebene vorgängige ‹Trockenübung› haben offenbar weder I.________ noch F.________ gesehen, obwohl sie sich ebenfalls auf der Baustelle befanden. Die Aussagen des Beschuldigten zur angeblichen Abmachung sind nachgeschoben, konstruiert, taktisch motiviert und selbstbegünstigend.