nach dem Verlassen der Plattform unten zu sehen (pag. 66 Z. 160; pag. 214 Z. 28). In seiner ersten Einvernahme sagte er hingegen noch aus, er habe gedacht, er hätte D.________ sel. noch unten gesehen (pag. 32 Z. 68). Auf diese Aussage angesprochen, sagte er dann in der zweiten polizeilichen Einvernahme vom 18. Juli 2019, es sei vielleicht auch F.________ gewesen, der unten durchlief (pag. 46 Z. 409). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte er aus, D.________ sel. hätte auf seine linke Seite laufen müssen, damit er ihn hätte sehen können (pag. 214 Z. 40). Offensichtlich war es also durchaus möglich, von der Führerkabine aus den von der Plattform heruntergekletterten D.______