Ich wartete ja auch immer eine Zeit lang, ca. 5 bis 10 Sekunden, bevor ich den Stapler bewegte.» Wenn es tatsächlich ein vereinbartes Zeichen gegeben hätte, hätte der Beschuldigte keinen Grund gehabt, zuzuwarten, bevor er den Teleskopstapler bewegte. Ebenfalls widersprüchlich sind die Aussagen des Beschuldigten bezüglich der Sichtverhältnisse: So erklärte er anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 12. Februar 2020 und auch anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 10. September 2020, er habe D.________ sel.