12 gab, was deren konkreter Inhalt war und ob sie beim Unfall von den Beteiligten eingehalten wurden: Nach den Angaben des Beschuldigten sollen er und D.________ sel. folgende Abmachung getroffen haben: D.________ sel. legt den Sack nach dem Herausziehen aus dem Einfülltrichter an eine bestimmte Stelle (je nach Aussage hinten/hinten links/links über das Geländer der Plattform). Der an dieser Stelle liegende Sack ist für den Beschuldigten das Zeichen, dass der Gefahrenbereich frei ist, entweder, weil D.________ sel. die Plattform schon verlassen hat oder im Begriff ist, sie zu verlassen