me oder erhebliche Abschwächungen von eigenen Aussagen, Übersteigerungen im Verlaufe mehrerer Einvernahmen, unklare, verschwommene oder ausweichende Antworten, gleichförmige, stereotype und eingeübt wirkende Aussagen, inhaltliche Verarmung im Verlauf der Einvernahmen (statt Ergänzung von stimmigen Details), zielgerichtete Aussagen (klar erkennbare Hintergedanken), nacktes Bestreiten (ohne weitere Angaben, wie sich ein Vorfall abspielte) sowie allgemein karge Aussagen. Ein weiteres Lügensignal ist die Meidung des Beweisthemas (die Auskunftsperson meidet das Beweisthema und weicht immer wieder aus, sie beharrt