6.8.4 Theoretische Grundlagen zur Aussagenwürdigung Bei der Würdigung von Aussagen ist grundsätzlich zu beachten, dass jede (Zeu- gen-) Aussage eine Leistung ist, die gewisse Sinnes- und Geistesgaben zur Wahrnehmung einer Tatsache sowie zur Mitteilung des Wahrgenommenen voraussetzt. Die drei notwendigen Bestandteile dafür sind Wahrnehmungs-, Erinnerungs- und Ausdrucksfähigkeit. Die Gefahr einer irrtümlich falschen Aussage liegt in der allgemeinen Unzulänglichkeit menschlichen Erkennens absoluter Wahrheit und in der Subjektivität des Zeugenbeweises (vgl. BSK StPO-BÄHLER, Art. 163 N 1 f.).