52 oder 220 eingezeichnet, verdecken konnte. Dies war erst dann möglich, wenn der Beschuldigte den Teleskoparm und damit den Sack nach links über die Plattform bewegte. Bevor er aber den Arm bewegt hatte, konnte er zweifelsohne die Plattform einsehen und den sich darauf befindlichen D.________ sel. erkennen (vgl. pag. 149). Dieser ‹verschwand› erst hinter dem Sack, wenn der Beschuldigte diesen über die Plattform schwenkte. 6.8.2 Bedienungsanleitung des Teleskopstaplers Aus der Bedienungsanleitung des in der Unfallnacht bedienten Teleskopstaplers (pag. 23 ff.) ergibt sich folgende fallrelevante Erkenntnis: