Die Bilder des UTD zeigen weiter, dass der Beschuldigte den Teleskoparm, sobald ein voller Betonsack angehängt war, von unten links, wo die Säcke gestapelt waren, nach oben rechts über die Plattform schwenken musste, um den Sack über dem Einfülltrichter des Betonmischers zu platzieren. Als der Sack dann entleert war, musste der Beschuldigte den Teleskoparm wieder nach unten links und damit über die Plattform absenken, um einen neuen Sack anhängen zu lassen. Bei dem Arbeitsablauf musste er also den Teleskoparm jeweils nach unten/oben, links/rechts und aufgrund der Distanz zu den Säcken auch nach vorne/hinten bewegen (so auch die Aussage des Beschuldigten in pag. 42 Z. 185 ff.).