mit einer Körpergrösse von 165 cm (tatsächlich wies er eine Körpergrösse von 168 cm auf, vgl. pag. 117) bei aufrechter Haltung auf der Plattform stehend den Einfülltrichter um rund 15 cm (in Wahrheit also um rund 18 cm) überragte (pag. 135). Das 1.05 m hohe Geländer der Plattform überragte er um 63 cm. Die Bilder des UTD zeigen weiter, dass der Beschuldigte den Teleskoparm, sobald ein voller Betonsack angehängt war, von unten links, wo die Säcke gestapelt waren, nach oben rechts über die Plattform schwenken musste, um den Sack über dem Einfülltrichter des Betonmischers zu platzieren.