253 ff.). Es wird darauf verzichtet, den Inhalt der einzelnen Beweismittel an dieser Stelle nochmals wiederzugeben und Ergänzungen, Präzisierungen und/oder Korrekturen der vorinstanzlichen Zusammenfassung anzubringen. Sofern von Relevanz, wird darauf direkt im Rahmen der Beweiswürdigung hiernach eingegangen. 6.8 Beweiswürdigung durch die Kammer 6.8.1 Fotodokumentation UTD, 3D-Scan der Unfallstelle sowie sich in den Akten befindliche Fotos und Skizzen In der Fotodokumentation des UTD wurde die Unfallstelle fotografisch festgehalten. Auf den Bildern in pag. 132-140 ist die nach dem Unfall angetroffene Situation ersichtlich.