Der Beschuldigte wurde insgesamt vier Mal einvernommen; erstmals noch in der Unfallnacht vom 2. Juli 2019 durch die Kantonspolizei Bern (pag. 30 ff.), am 18. Juli 2019 erneut durch die Kantonspolizei Bern (pag. 37 ff.), am 12. Februar 2020 durch die Staatsanwaltschaft (pag. 62 ff.) sowie an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 10. September 2020 (pag. 211 ff.). I.________ wurde zweimal einvernommen; am 29. Juli 2019 durch die Kantonspolizei Bern (damals noch als Auskunftsperson; pag. 70 ff.) und anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 10. September 2020 als Zeuge (pag.