6 Im Rahmen der Beweiswürdigung ist auch zu klären, was D.________ sel. in der Unfallnacht mit dem Sack machte, nachdem er diesen entleert hatte. Fraglich ist auch, ob der Beschuldigte die Plattform einsehen konnte, bevor er den Teleskopstaplerarm über diese hinweg schwenkte. In diesem Zusammenhang ist zu klären, ob D.___