89 Z. 184). Auf der Baustelle war der Beschuldigte in der Unfallnacht als Fahrer des Teleskopstaplers im Einsatz und befüllte in Zusammenarbeit mit D.________ sel. den Betonmischer. Der Arbeitsablauf sah dabei folgendermassen aus: Der ebenfalls für die H.________ AG auf der Baustelle tätige F.________ hängte jeweils einen Betonsack an das vorderste Gelenk des vom Beschuldigten bedienten Teleskopstaplers. Danach hob der Beschuldigte den Betonsack mit dem Arm des Teleskopstaplers an, schwenkte rechts hinüber zum Betonmischer und positionierte den Sack