6. Ziff. 1 des Strafbefehls (Vorwurf der fahrlässigen Tötung) 6.1 Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 3. April 2020, welcher im vorliegenden Fall die Anklageschrift bildet (Art. 356 Abs. 1 StPO), Folgendes vorgeworfen (pag. 182): «A.________ bediente einen Teleskopstapler, um Betonsäcke in einen Betonmischer zu entleeren. Dabei hängte eine Person einen Sack bei der Gabel an den Teleskopstaplerarm an, worauf A.________ diesen anhob, zum Betonmischer hinüber schwenkte und den Sack über dem Betonmischer platzierte. Dort stieg eine Person