2. Berufung, schriftliches Verfahren Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte mit Schreiben vom 18. September 2020 fristgerecht Berufung an (pag. 243). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde den Parteien mit Verfügung vom 17. November 2020 zugestellt (pag. 291). Die Berufungserklärung des Beschuldigten wurde fristgerecht am 9. Dezember 2020 der Post übergeben und ging am 10. Dezember 2020 beim Obergericht ein (pag. 296 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Eingabe vom 23. Dezember 2020 mit, dass sie auf eine Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag. 304). Nach vorgängiger Zustimmung des Beschuldigten (pag.