zug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf vier Jahre festgesetzt. Ausserdem widerrief die Vorinstanz den mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 28. November 2017 für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 100.00 gewährten bedingten Vollzug. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren wurden ebenfalls dem Beschuldigten auferlegt (Ziff. I. und II. S. 1 f. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 238 f.).