Für das oberinstanzliche Verfahren reichte der vorgenannte Rechtsanwalt am 21. September 2021 eine entsprechende Kostennote ein. Der verbuchte Aufwand von 15 11.5h sowie das resultierende Honorar von CHF 3'300.15 erachtet die Kammer ebenfalls als angemessen und wird bestätigt. Der Kanton Bern entschädigt demnach den Beschuldigten für seine Aufwendungen im Verfahren mit insgesamt CHF 12'715.15. IV. Verfügungen 16. Für die getroffenen Verfügungen wird auf das Urteilsdispositiv verwiesen.